Transparenz und Klarheit bei der Honorarfrage halten wir für essenziell. Deshalb klären wir Sie bereits im Rahmen der Erstberatung über die Grundlagen der anwaltlichen Vergütung und das auf Ihr Mandat zugeschnittene Vergütungsmodell auf.

Wir bieten im Einzelfall verschiedene Vergütungsmodelle an:

  • Gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Vergütung nach Zeitaufwand (Stundensatz)
  • Vergütung nach Pauschalen
  • Vergütung nach Kombination von Pauschalen und Zeitaufwand/Stundensatz
  • Dauerberatungsverträge mit Kombination von Pauschalen und Zeitaufwand/Stundensatz

Welches Vergütungsmodell sich im Einzelfall für Sie bzw. Ihr Mandat am besten eignet, ist von verschiedenen Faktoren, u. a. von dem Umfang, dem zeitlichen Aufwand und der Schwierigkeit des Mandats, dem Haftungsrisiko und den Vorgaben des RVG abhängig.

Sofern keine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wird, richtet sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren dürfen wir zudem die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG durch abweichende Vereinbarung nicht unterschreiten.

Falls Versicherungsschutz in Form einer Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Erteilt diese jedoch in der Folge keinen Deckungsschutz, müssen wir Ihnen auch etwa bereits angefallene Honorare berechnen. Daher empfiehlt es sich, sich bereits vor Mandatierung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zumindest telefonisch Ihren Versicherungsschutz für die Angelegenheit bestätigen zu lassen.